Vergütung für Besuche nur mit Einschränkungen

Betreuungsrecht

Die Pflicht des Betreuers, den Betroffenen bei der Besorgung der Angelegenheiten im erforderliche Umfang persönlich zu betreuen, begründet keinen Vergütungsanspruch für den Zeitaufwand, den der Betreuer für Besuche hatte, die er aus rein tatsächlicher Fürsorge durchführte.

Dem Vormundschaftsgericht steht ein - vom Beschwerdegericht nur beschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung der Frage zu, inwieweit Besuche zur Erfüllung der Betreueraufgaben erforderlich waren.

Der Zeitaufwand des Betreuers für die Dokumentation seiner Tätigkeit zu Vergütungszwecken ist grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig.


BayObLG, 14.11.2000 - Az: 3Z BR 274/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.951 Beratungsanfragen

Die Antwort auf meine Fragen erfolgte innerhalb 24 Stunden. Die Ausführungen waren verständlich und so weit ich es beurteilen kann umfassend. Ich ...

Dieter Rathke, Frankfurt

Ich hatte eine Anfrage zu Reisemängel verschickt. Diese wurde umgehend beantwortet. Nachdem ich kurz den Sachverhalt geschildert und die Zahlung der ...

Martina Löbbert, Euskirchen