| Auf das Vermögen kommt es nicht an |
| Nach dem 01.01.1999 richtet
sich die Vergütung des Betreuers nur nach seinen nutzbaren Fachkenntnissen
sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäfte. Auf die Höhe
des Vermögens des Betreuten kommt es nicht mehr an. Jedoch kann ein
hohes Vermögen Indiz für eine schwierige Vermögensverwaltung
sein.
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.06.2000 – 25 Wx 62/99 |