| Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten |
| Der Betreuer hat Anspruch
auf Ersatz seiner Kopierkosten nach § 11 ZSEG. Danach können
pro Betreuungssache und pro Kalenderjahr für die ersten 50 Seiten
je DM 1,- und für jede weitere Seite DM 0,30 verlangt werden.
LG Koblenz, 2 T 224/2000
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