Einzelne
Urteile
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Auch
bei Biologiestudium erhöhte Vergütung?
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Ausbildung
ohne betreuungsrelevante Inhalte
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Auslandsstudium
vergütungserhöhend?
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Berufserfahrung
ist keine Ausbildung
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Betreuervergütung
für Diplom-Agraringenieur
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Ausbildung
zur Ökonomin in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättenwesen
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Ausbildung
für das höhere Lehramt
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Betreuerqualifikation
bestimmt den Stundensatz
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Dipl.-Ing.
kriegt mehr Geld!
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Diplom
- Verwaltungswirt
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Ingenieurpädagoge
FH
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Erhöhter
Stundensatz für griechische Anwältin?
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Erstes
Staatsexamen
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Höhere
Vergütung bei Ausbildung zur Zahnarzthelferin
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Lehramt
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Politikwissenschaftler
– besondere Fachkenntnisse?
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Stundensätze
EURO 18,00 / EURO 23,00 / EURO 31,00 - ausgewählte Entscheidungen
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Übergangsweise
auch nach dem 1.1.1999 die alte Vergütung?
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Vergütungserhöhung
für IHK-Fachwirt?
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Stundensatz DM 35,-- /
EURO 18,--
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Abgebrochenem Jurastudium (BayObLG
- Beschluss v. 18.02.2000 - 3 Z BR 28/00)
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Teilnahme an halbjährigem
Modellprojekt (260 Stunden) zur Einführung in die EDV sowie
Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsseminaren einer Sparkasse ohne Abschlussprüfung
(BayObLG - Beschluss v. 12.04.2000 - 3 Z BR 99/00)
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Ausbildung zum Altenpfleger
(OLG Dresden, Beschluss v. 10.07.2000, 15 W 1000/00)
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Die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen
Angestellten vermittelt keine besonderen Kenntnisse, die für die Führung
von Betreuungen allgemein nutzbar sind. (BayObLG, Beschluss vom 25.10.2000
- 3 Z BR 189/00)
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Fortbildung und Berufserfahrung
als Quelle für den Erwerb nutzbarer Fachkenntnisse können einer
abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichgestellt
werden. (OLG Schleswig,
Beschluss vom 25.9.2000 - 2 W 136/09)
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Ausbildung zum Dipl.Ing. der
Fachrichtung Maschinenbau. (BayObLG, Beschluss v. 19.09.2000 - 3Z BR 195/00)
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Ausbildung zum pharmazeutisch
- kaufmännischen Angestellten (BayObLG, Beschluss v. 25.10.2000 -
3Z BR 189/00)
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Abgeschlossene Ausbildung zur
Hauswirtschaftsgehilfin. (LG Koblenz, Beschluss v. 10.1.2001 - 2 T 772/00)
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Mit Diplom abgeschlossenes Studium
an der Fachhochschule Hamburg in dem Studiengang Bio-Ingenieurwesen mit
dem Schwerpunkt Medizinische Technik. (LG Hamburg, Beschluss v. 28.8.2000
- 326 T 119/00)
Stundensatz DM 45,-- / EURO
23,--
Ja
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Arzthelferin im Aufgabenbereich
Gesundheitsfürsorge. (Schl. -Holst. OLG B. v. 08.03.2000 2 W Quelle:
Rechtspfleger 2000, S. 330)
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Meisterprüfung in einem
handwerklichen Beruf (OLG Köln - Beschluss v. 16.02.2000 - 16 Wx 18/00)
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Fachschulabschluss (DDR) als
staatl. anerkannte Hygieneinspektorin (LG Neubrandenburg - Beschluß
v. 21.02.2000 - 4 T 61/2000)
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Fachschulabschluss (DDR) als
Fachökonom und 10 Jahre Tätigkeit als Heimleiter (LG Leipzig
- Beschluss v. 15.03.2000 - 1T 7523/99)
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Abschluss einer Fachakademie
(BayObLG - Beschluss v. 27.10.1999 - 3 Z BR 254/99)
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Erzieherin und Familientherapeutin
mit mehrjähriger Erfahrung in der Sozialarbeit (OLG Braunschweig
- Beschluss v. 08.02.2000 - 2 W 2/00)
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Ausbildung zum Altenpfleger
mit Weiterbildung an der Volkshochschule (LG Osnabrück - Beschluss
v. 28.02.2000 - 3 T 995/99)
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Die Ausbildung zum Beamten des
mittleren technischen Dienstes der Deutschen Bundesbahn ist mit einer abgeschlossenen
Lehre vergleichbar (BayObLG - Beschluss vom 28.6.2000 - 3 Z BR 142/00)
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Ausbildung an einer staatlich
anerkannten Fachschule für Betriebswirtschaft (mit Abschluss: Staatl.
gepr. Betriebswirt OLG Schleswig - Beschluss v. 16.03.2000 - 2 W
29/00)
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Ausbildung als Alten- und Krankenpfleger,
Unteroffizier des Sanitätsdienstes, Verwaltungsangestellter mit weiteren
Fortbildungsnachweisen.
(BayObLG - Beschluss v. 15.05.2000 - 3 Z BR 132/00)
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Ausbildung zum mittleren Beamten
der Deutschen Bundesbahn. (BayObLG, Beschluss v. 28.06..2000 - 3Z BR 142/00)
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Zulassung zum Heilpraktiker
durch Bescheid der Freien und Hansestadt Hamburg. (LG Hamburg, Beschluss
v. 2.11.2000 - 314 T 109/00)
Nein
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Nach 11 Semestern abgebrochenes
Jurastudium (BayObLG, B. v. 26.01.2000 3Z BR 415/99 Quelle BtPRAX 2000
S.134)
Stundensatz DM 60,--
/ EURO 31,--
Ja
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Fachprüfungen in betriebs-
und volkswirschaftlichen sowie pädagogischen Fächern eines als
Dipl.Ing. abgeschlossenen Hochschulstudiums der Fachrichtung Landbau (Schl.
- Holst. OLG B. v. 16.03.2000 -2 W 30/00 - Quelle: Rechtspfleger 2000,
S.330).
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Ausbildung zur Diplomlehrerin
für Mathematik und Chemie im Aufgabenbereich Vermögenssorge und
Vertretung gegenüber Behörden. Die bisherige gegenteilige Rechtsorechung
wird aufgegeben (OLG Dresden , B. v. 14.03.2000 15 W 2381/99 Quelle: FamRZ
2000, S: 847)
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Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger
(BayObLG - Beschluss v. 07.06.2000 - 3 Z BR 121/00)
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Erstes Staatsexamen als Lehrer
ohne Referendarzeit (OLG Düsseldorf - Beschluss v. 14.02.2000
- 25 Wx 96/99)
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Dipl.Ing., Studiengang Landbau
mit Fachprüfungen in volks- und betriebswirtschaftlichensowie arbeitspädagogischen
Fächern (OLG Schleswig - Beschluss v. 16.03.2000 - 2 W 30/00)
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Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst
mit dem Abschluss Verwaltungsfachwirtin mit zusätzlichen fachspezifischen
Lehrgängen. u.a. an einer Fachhochschule (OLG Düsseldorf
- Beschluss v. 20.04.2000 - 25 Wx 22/00)
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Hochschulstudium der Politikwissenschaft
(LG Hamburg - Beschluss v. 03.05.2000 - 326 T 31/00)
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Hochschullabschluss als Diplomlehrer
(OLG Dresden - Beschluss v. 06.03.2000 - 15 W 2382/99)
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Abgeschlossene Ausbildung zum
Pastor am Theologischen Seminar des Bundes Evangelisch – Freikirchlicher
Gemeinden in Deutschland (OLG Schleswig, Beschluss v. 13.7.2000 – 2 W 105/00)
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Ausbildung zum Lehramt an höheren
Schulen mit der 2. Staatsprüfung. (BayObLG, Beschluss v. 25.10.2000
- 3Z BR 290/00)
Nein
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Fachschule für Betriebswirtschaft
mit Abschluss zum staatl. gepr. Betriebswirt (Schl. - Holst. OLG B. v.
16.03.2000 2 W 29/00 - Quelle: Rechtspfleger 2000, S.330)
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Erzieherin mit Zusatzausbildung
zur Familien- und Kindertherapeutin. (OLG Braunschweig B. v.08.02.2000
-2 W 2/2000 Quelle: BtPRAX 2000 S. 130)
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Abschluss als Diplom-Geograph
- nur DM 35,- (BayObLG, B. v. 27.10.1999 - 3 Z BR 282/99 Quelle FamRZ 2000,
S. 844)
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Ausbildung an einer staatlich
anerkannten Fachschule für Betriebswirtschaft. (Schl.–Holst. OLG,
Beschluss v. 16.03.2000 – 2 W 29/2000 Quelle: BtPRAX 2000, S. 172)
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Einem Handwerksmeister ist regelmäßig
der erhöhte Stundensatz von DM 45,- nicht aber von DM 60,- zuzubilligen.
Die Meisterprüfung ist keine einem Hochschulabschluss vergleichbare
Ausbildung (OLG Köln Beschluss v. 16.02.2000 - 16 Wx 18/2000 Quelle:
FamRZ 2000, Heft 16 S. II)