| Auch für Eltern Aufwandsentschädigung? |
| Wurden die Eltern eines
volljährigen Kindes vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt,
so steht ihnen die pauschale Aufwandsentschädigung zu - auch dann,
wenn die Eltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind.
LG Koblenz - Az: 2 T 490/97 |