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Auch für Eltern Aufwandsentschädigung?

Wurden die Eltern eines volljährigen Kindes vom Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt, so steht ihnen die pauschale Aufwandsentschädigung zu - auch dann, wenn die Eltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind.
LG Koblenz - Az: 2 T 490/97
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