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Aufwendungsersatzansprüche verjähren!
Hat ein Rechtsanwalt als Betreuer Aufwendungsersatzansprüche gegen die Staatskasse, so beginnt die zweijährige Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem der Honoraranspruch fällig war.

OLG Schleswig-Holstein - Az: 2 W 215/00 und 2 W 221/00