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BETREUER - AUSLAGENERSATZ
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Aufwendungsersatz
Wenn der Sohn der in einem Heim lebenden Betreuten diese bis zu zweimal im Monat besucht, kann er dafür Erstattung seiner Aufwendungen verlangen.
Landgericht Mainz, Beschluss vom 11.12.2001 - 8 T 389/00
Quelle: BtPRAX 2002, 174