| Jeder Betreuer bekommt die volle Auslagenpauschale |
| Sind für einen Betroffenen
mehrere – ehrenamtliche – Betreuer bestellt, steht jedem von ihnen die
volle Auslagenpauschale von jährlich 600,- DM zu.
BayObLG, Beschluss v. 14.08.2001
– 3Z BR 234/01
|