| Entweder Pauschale oder Nachweis |
| Ein ehrenamtlich tätiger
Betreuer kann Ersatz seiner Auslagen nur in Form einer Pauschale oder gegen
Nachweis verlangen. Eine Kombination beider Abrechnungsarten ist nicht
möglich.
LG Koblenz, Beschluss v.
8.11.2000 - 2 T 681/00
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