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Entweder Pauschale oder Nachweis
Ein ehrenamtlich tätiger Betreuer kann Ersatz seiner Auslagen nur in Form einer Pauschale oder gegen Nachweis verlangen. Eine Kombination beider Abrechnungsarten ist nicht möglich.

LG Koblenz, Beschluss v. 8.11.2000 - 2 T 681/00
Quelle: FamRZ 2001, 1324