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Lebenserhaltende Maßnahmen - im Zweifel für das LebenSofern es hinsichtlich des
Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen auf den mutmaßlichen
Willen des Betroffenen ankommt, so ist auch bei einem eingetretenen irreversiblen
tödlichen Krankheitsverlauf im Zweifel für das weitere Leben
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