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Heilbehandlung - Genehmigung erfordert genaue Angaben zur empfohlenen und alternativen Medikation!Vor der vormundschaftsgerichtlichen
Genehmigung einer Heilbehandlung ist ein Sachverständigengutachten
einzuholen. Dieses muss darüber Aufschluss geben, was für ein
mit der Behandlung verbundenes konkretes Risiko eines gesundheitlichen
Schadens besteht und mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eintreten wird.
Weiterhin sind Angaben darüber zu machen, welcher Erfolg erzielt werden
kann. Bei der gerichtlichen Entscheidung ist zwischen den Behandlungsrisiken,
dem Ziel und des wahrscheinlichen Erfolgs abzuwägen.
Die Genehmigung einer medizinischen Behandlung mit Neuroleptika ist zu unbestimmt, da die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist, da sich nur aus diesen Angaben Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben. |