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Zwangsbehandlung - Was ist zu beachten?

Soll eine Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden, so sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung insbesondere auch mit der beabsichtigten Behandlung verbundene möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen zu berücksichtigen. Hierbei sind auch Ergebnisse ev. bereits erfolgter Behandlungen in der Vergangenheit zu ermitteln und zu berücksichtigen.
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