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Zwangsbehandlung - Was ist zu beachten?Soll eine Zwangsbehandlung
gerichtlich genehmigt werden, so sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung
insbesondere auch mit der beabsichtigten Behandlung verbundene möglichen
Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen zu berücksichtigen.
Hierbei sind auch Ergebnisse ev. bereits erfolgter Behandlungen in der
Vergangenheit zu ermitteln und zu berücksichtigen.
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