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Auch ein Betreuer kann lebenserhaltende Maßnahmen ablehnenLehnt ein Betreuer lebenserhaltende
Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen
unterstellten Willen ab, so ist er allein aus diesem Grund nicht als ungeeignet
zu entlassen. Es liegt kein Pflichtverstoß vor, wenn die Einholung
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