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Zwangsbehandlung - nicht ohne weiteres!
Voraussetzung für die Genehmigung einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung ist, daß im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung festgestellt wurde, daß die Maßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen und die ohne die Behandlung entstehenden Nachteile die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen.

OLG Köln, 26.4.2006 - Az: 16 Wx 91/06