| Zwangsbehandlung - nicht ohne weiteres! |
| Voraussetzung für die
Genehmigung einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung
ist, daß im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung festgestellt
wurde, daß die Maßnahme geeignet ist, den gewünschten
Behandlungserfolg zu erzielen und die ohne die Behandlung entstehenden
Nachteile die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen.
OLG Köln, 26.4.2006 - Az: 16 Wx 91/06 |