| Künstliche Ernährung durch Betreuer abbrechbar? |
| Will ein Betreuer in den
Abbruch der künstlichen Ernährung eines Betreuten einwilligen,
der seit mehreren Jahren wachkomatös ist und dessen mutmaßlicher
Wille durch frühere Äußerungen feststellbar ist, so ist
die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts notwendig. Eine eigenmächtige
Einstellung der künstlichen Ernährung darf auch dann nicht durch
den Betreuer genehmigt werden, wenn alle nahen Angehörigen des Betreuten
den Entschluß mittragen.
OLG Karlsruhe/Freiburg –
Az: 19 Wx 21/01
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