| Verpflichtung des Pflegepersonals, Sterbehilfe zu leisten? |
| Pflegekräfte können
nicht zur Mitwirkung am Patiententod gezwungen werden. Ihnen steht das
Recht auf Berücksichtigung ihrer Gewissensentscheidung zu.
Im zu entscheidenden Fall lag zudem keine schriftliche Patientenverfügung vor, die klare Fallanweisungen gegeben hätte. OLG München - Az: 3 U 5090/02 |