| Gesundheitsfürsorge - Zwangsbehandlung |
| Zwangsbehandlungen im Rahmen
einer geschlossenen Unterbringung sind dann zulässig, wenn der Betroffene
einwilligungsunfähig und die Zwangsbehandlung im Hinblick auf drohenede
gewichtige Gesundheitsschäden verhältnismäßig ist.
OLG Schleswig, Beschl. v.
25.01.2002 - 2 W 17/02
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