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Gesundheitsfürsorge - Zwangsbehandlung
Zwangsbehandlungen im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung sind dann zulässig, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig und die Zwangsbehandlung im Hinblick auf drohenede gewichtige Gesundheitsschäden verhältnismäßig ist.

OLG Schleswig, Beschl. v. 25.01.2002 - 2 W 17/02
Quelle: NJW RR 2002, 795