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Beschwerde gegen Gutachten
Die Entscheidung, im Betreuungsverfahren ein Gutachten darüber einzuholen, ob der Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet, ist für den damit nicht einverstandenen Betroffenen mit der Beschwerde anfechtbar.

KG, Beschl. v. 11.09.2001 - 1 W 315/01
Quelle: NJWRR 2002, 944