| Beschwerde gegen Gutachten |
| Die Entscheidung, im Betreuungsverfahren
ein Gutachten darüber einzuholen, ob der Betroffene an einer psychischen
Krankheit leidet, ist für den damit nicht einverstandenen Betroffenen
mit der Beschwerde anfechtbar.
KG, Beschl. v. 11.09.2001
- 1 W 315/01
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