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Gesundheitsfürsorge - Zwangsbehandlung ist nicht immer unzulässigDie Zwangsbehandlung eines
einwilligungsunfähigen, geschlossen untergebrachten Betreuten ist
dann zulässig, wenn sie im Hinblick auf sonst drohende gewichtige
Gesundheitsschäden verhältnismäßig ist.
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