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Zwangsgeld gegen den Betreuer

Die Anordnung von Zwangsgeld ist eine Möglichkeit des Betreuungsgerichts, seine Aufsichtsmaßnahmen (Gebote bzw. Verbote) durchzusetzen. Ausschließlicher Zweck ist die Erzwingung gerichtlicher Anordnungen, die vom Betreuer schuldhaft nicht befolgt werden. Der Festsetzung muss stets eine Androhung vorausgehen, wobei diese bereits in den Geboten bzw. Verboten enthalten sein kann. Die Androhung muss die Höhe des Zwangsgeldes beinhalten, wobei die maximale
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