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Zwangsgeld gegen den BetreuerDie Anordnung von
Zwangsgeld ist eine Möglichkeit des Betreuungsgerichts,
seine Aufsichtsmaßnahmen (Gebote bzw. Verbote) durchzusetzen. Ausschließlicher
Zweck ist die Erzwingung gerichtlicher Anordnungen, die vom Betreuer schuldhaft
nicht befolgt werden. Der Festsetzung muss stets eine Androhung vorausgehen,
wobei diese bereits in den Geboten bzw. Verboten enthalten sein kann. Die
Androhung muss die Höhe des Zwangsgeldes beinhalten, wobei die maximale
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