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Wenn Heimmitarbeiter testamentarisch bedacht werden

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter in Pflegeheimen von Bewohnern testamentarisch bedacht werden. Grundsätzlich ist es den Mitarbeitern jedoch nicht erlaubt - regelmäßig auch arbeitsvertraglich untersagt - persönliche Geschenke anzunehmen oder sie sich versprechen zu lassen, soweit es sich nicht um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt. Ausgangspunkt dieses Verbotes ist § 14 Abs. 5 HeimG:

"5) Der Leitung, den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Heims ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern neben der vom Träger erbrachten Vergütung Geld- oder geldwerte Leistungen für die

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