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Wenn Heimmitarbeiter testamentarisch bedacht werdenImmer wieder kommt
es vor, dass Mitarbeiter in Pflegeheimen von Bewohnern testamentarisch
bedacht werden. Grundsätzlich ist es den Mitarbeitern jedoch nicht
erlaubt - regelmäßig auch arbeitsvertraglich untersagt - persönliche
Geschenke anzunehmen oder sie sich versprechen zu lassen, soweit es sich
nicht um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt. Ausgangspunkt dieses Verbotes
ist §
14 Abs. 5 HeimG:
"5) Der Leitung, den Beschäftigten
oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Heims ist es untersagt,
sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern neben der vom Träger
erbrachten Vergütung Geld- oder geldwerte Leistungen für die
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