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Keine Betreuung bei: Eheschließung, TestamentOb jemand heiraten
oder ein Testament errichten kann, hängt ausschließlich davon
ab, ob er ehe- oder testierfähig ist (Näheres unter Rechtsstellung
des Betreuten). Im übrigen kann man sich bei diesen höchstpersönlichen
Erklärungen nicht vertreten lassen, was ja bei Einschalten eines Betreuers
der Fall wäre.
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