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Keine Betreuung bei: Eheschließung, Testament

Ob jemand heiraten oder ein Testament errichten kann, hängt ausschließlich davon ab, ob er ehe- oder testierfähig ist (Näheres unter Rechtsstellung des Betreuten). Im übrigen kann man sich bei diesen höchstpersönlichen Erklärungen nicht vertreten lassen, was ja bei Einschalten eines Betreuers der Fall wäre.
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