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TIPS VON A-Z
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Geschäfte des täglichen Lebens in § 105a BGB
Grundsätzliches
Was sind Geschäfte des täglichen Lebens?
Was versteht man unter geringwertigen Mitteln?
Wann sind Leistung und Gegenleistung bewirkt?
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Ausnahme bei Gefährdung des Betreuten
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Ändert die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes etwas?
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Wer trägt die Beweislast?
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