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GESCHÄFTE D. TGL. LEBENS
Geschäfte des täglichen Lebens in § 105a BGB
Grundsätzliches
Was sind Geschäfte des täglichen Lebens?
Was versteht man unter geringwertigen Mitteln?
Wann sind Leistung und Gegenleistung bewirkt?
*
Ausnahme bei Gefährdung des Betreuten
*
Ändert die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes etwas?
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Wer trägt die Beweislast?
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