Was sind Geschäfte des
täglichen Lebens?
Hier gibt es keine allgemein
gültige Definition, vielmehr ist die Verkehrsanschauung maßgebend.
Notwendig ist jedenfalls nicht, dass das betreffende Geschäfte existenznotwendig
ist. Gemeint sind: der Erwerb von Gegenständen des täglichen
Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel, Genussmittel, Kosmetika, Bücher
und Zeitungen, Textilien, Porto, Führung von Telefonaten, die Inanspruchnahme
von öffentlichen Verkehrsmitteln, Friseur , Besuch von Veranstaltungen.
Vorausgesetzt wird dabei, dass die genannten Geschäfte zur unmittelbaren
Bedarfsdeckung also nicht etwa zur Bevorratung getätigt werden. Haustürgeschäfte
und normalerweise Geschäfte im Versandhandel fallen nicht unter den
Begriff des Geschäftes des täglichen Lebens. Dagegen sind kleine
Gelegenheitsgeschenke, die der Betreute macht, gedeckt.