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Was sind Geschäfte des täglichen Lebens?

Hier gibt es keine allgemein gültige Definition, vielmehr ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Notwendig ist jedenfalls nicht, dass das betreffende Geschäfte existenznotwendig ist. Gemeint sind: der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfs, also etwa Nahrungsmittel, Genussmittel, Kosmetika, Bücher und Zeitungen, Textilien, Porto, Führung von Telefonaten, die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, Friseur , Besuch von Veranstaltungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass die genannten Geschäfte zur unmittelbaren Bedarfsdeckung also nicht etwa zur Bevorratung getätigt werden. Haustürgeschäfte und normalerweise Geschäfte im Versandhandel fallen nicht unter den Begriff des Geschäftes des täglichen Lebens. Dagegen sind kleine Gelegenheitsgeschenke, die der Betreute macht, gedeckt.
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