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Die Verbraucherinsolvenz
Vor allem, wenn zu erwarten ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten zu einem späteren Zeitpunkt wieder verbessern werden, kann beim Amtsgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Dieses führt dazu, dass Mittel des Betreuten, die oberhalb dcer Pfändungsfreigrenze liegen, an die Gläubiger planmäßig abgeführt werden und der Schuldner, wenn diese Verpflichtung eingehalten wird, nach Ablauf von in der Regel 6 Jahren von den noch offenen Verbindlichkeiten befreit wird. Nicht sehr sinnvoll ist das relativ aufwändige Verfahren dagegen bei Betreuten, die voraussichtlich auf Dauer von Sozialhilfeleistungen abhängig bleiben werden.
Im Detail Für überschuldete
Betreute bietet ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit der Möglichkeit
der Restschuldbefreiung u.U. eine Zukunftsperspektive, die der Betreuer
prüfen sollte. Voraussetzung ist dabei, dass bei dem Betreuten nach
seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Alter
und Gesundheitszustand überhaupt die Chance einer Rehabilitation bzw.
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