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Die Verbraucherinsolvenz

Vor allem, wenn zu erwarten ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten zu einem späteren Zeitpunkt wieder verbessern werden, kann beim Amtsgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Dieses führt dazu, dass Mittel des Betreuten, die oberhalb dcer Pfändungsfreigrenze liegen, an die Gläubiger planmäßig abgeführt werden und der Schuldner, wenn diese Verpflichtung eingehalten wird, nach Ablauf von in der Regel 6 Jahren von den noch offenen Verbindlichkeiten befreit wird. Nicht sehr sinnvoll ist das relativ aufwändige Verfahren dagegen bei Betreuten, die voraussichtlich auf Dauer von Sozialhilfeleistungen abhängig bleiben werden.

Im Detail

Für überschuldete Betreute bietet ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung u.U. eine Zukunftsperspektive, die der Betreuer prüfen sollte. Voraussetzung ist dabei, dass bei dem Betreuten nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Alter und Gesundheitszustand überhaupt die Chance einer Rehabilitation bzw.

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