Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen den Betreuten können nur auf Grund eines vollstreckbaren Titels
durchgeführt werden. Dies ist in der Regel ein Vollstreckungsbescheid,
ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine vollstreckbaren
Urkunden. Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines
Schuldners führt der Gerichtsvollzieher durch, indem er einzelne Gegenstände,
die sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, pfändet. Er hat dabei
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