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Wer muss die Eidesstattliche Versicherung abgeben; der Betreute oder der Betreuer?

Die Frage, wer die Eidesstattliche Versicherung abgeben muss stellt sich nur, wenn dem Betreuer die Vermögensangelegenheiten des Betreuten als Aufgabenbereich übertragen worden sind. Er ist dann gem. § 1902 BGB in diesem Bereich gesetzlicher Vertreter des Betreuten. Die Pflicht zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung trifft den Schuldner persönlich. Ist ein Schuldner prozessunfähig, muss sein gesetzlicher Vertreter die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wird der Betreute in
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