Wer muss die Eidesstattliche
Versicherung abgeben; der Betreute oder der Betreuer?
Die Frage, wer die Eidesstattliche
Versicherung abgeben muss stellt sich nur, wenn dem Betreuer die Vermögensangelegenheiten
des Betreuten als Aufgabenbereich übertragen worden sind. Er ist dann
gem. § 1902 BGB in diesem Bereich gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
Die Pflicht zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung trifft den Schuldner
persönlich. Ist ein Schuldner prozessunfähig, muss sein gesetzlicher
Vertreter die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Wird der Betreute in