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AllgemeinesDie Frage, welcher
Teil seines Einkommens und/oder seines Vermögens unangetastet bleiben
muss, wenn jemand den Ansprüchen Dritter ausgesetzt ist oder selbst
öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen will, stellt sich an zahlreichen
Stellen. Im Betreuungsrecht sind besonders folgende Rechtsgebiete praxisrelevant:
· Ansprüche des
Betreuten auf Sozialhilfe ;
Auch weitere Ansprüche,
z.B. auf Gewährung von Wohngeld, Ausbildungshilfe nach dem BAFöG,
Befreiungen von Rundfunkund Fernsprechgebühren, sind einkommens- und
vermögensabhängig.
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