Als Maßnahmen einer
Reform werden hauptsächlich diskutiert: Vereinfachung des Verfahrens,
die weitere Stärkung und Verbreitung der Vorsorgevollmachten, Stärkung
des Ehrenamtes, Einführung einer gesetzlichen Vertretung durch nahe
Angehörige, Umbau des Honorarssystems für Berufsbetreuer und
Professionalisierung des Betreuerberufs.
Die Vereinfachung des Verfahrens,
welches durch das Erfordernis vielfältiger medizinischer Gutachten,
persönliche Anhörung und Einsatz von Verfahrenspflegern äußerst
kostenintensiv ist, wird sehr schnell an verfassungsrechtliche Schranken
stoßen, da es durchweg darum geht, Freiheitsrechte der Betroffenen
einzuschränken.