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Entwicklung

Die neuen Regelungen sind in der Folgezeit, vor allem was die Honorierung der Berufsbetreuer und der Betreuungsvereine angeht, vielfach gerichtlich überprüft und im wesentlichen - auch durch das BVerfG - bestätigt worden. Dabei wurde es insbesondere für legitim gehalten, dass sich das Berufsbild des Berufsbetreuers durch die Einschränkung der Verdienstmöglichkeiten durch feste Honorarsätze und die damit verbundenen Schwierigkeiten der Existenzsicherung durch diesen Beruf stärker in Richtung auf eine nur nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit entwickeln kann.
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