Die neuen Regelungen sind
in der Folgezeit, vor allem was die Honorierung der Berufsbetreuer und
der Betreuungsvereine angeht, vielfach gerichtlich überprüft
und im wesentlichen - auch durch das BVerfG - bestätigt worden. Dabei
wurde es insbesondere für legitim gehalten, dass sich das Berufsbild
des Berufsbetreuers durch die Einschränkung der Verdienstmöglichkeiten
durch feste Honorarsätze und die damit verbundenen Schwierigkeiten
der Existenzsicherung durch diesen Beruf stärker in Richtung auf eine
nur nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit entwickeln kann.