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Was gilt für die weitere Beschwerde?

Die weitere Beschwerde und die weitere sofortige Beschwerde könne nur darauf gestützt werden, dass die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts das Recht verletzt bzw. unrichtig anwendet. Neue Tatsachen können dagegen nicht vorgebracht werden.  Eine Beschwerdeschrift muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.
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