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Was gilt für die weitere Beschwerde?Die weitere Beschwerde
und die weitere sofortige Beschwerde könne nur darauf gestützt
werden, dass die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts das Recht verletzt
bzw. unrichtig anwendet. Neue Tatsachen können dagegen nicht vorgebracht
werden. Eine Beschwerdeschrift muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet
sein.
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