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Welche Entscheidungen des Betreuungsgerichts sind unanfechtbar?

  • Die Bestimmung eines Termins zur Anhörung des Betroffenen.
  • Die Anordnung der Vorführung des Betroffenen zur Anhörung durch den Richter oder zur Untersuchung durch einen Sachverständigen. Anfechtbar ist aber die Androhung von Zwangsmaßnahmen zur Vorführung.
  • Beauftragung und Auswahl eines Sachverständigen.
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