Welche Entscheidungen des
Betreuungsgerichts sind unanfechtbar?
Die Bestimmung eines Termins
zur Anhörung des Betroffenen.
Die Anordnung der Vorführung
des Betroffenen zur Anhörung durch den Richter oder zur Untersuchung
durch einen Sachverständigen. Anfechtbar ist aber die Androhung von
Zwangsmaßnahmen zur Vorführung.