|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |RECHTSMITTEL|
Wann ist die Beschwerde zulässig?
Die (einfache) Beschwerde ist an keine Frist gebunden. Sie kann beim Vormundschaftsgericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll oder beim übergeordneten Landgericht eingelegt werden und zwar entweder in Form einer Beschwerdeschrift oder dadurch, dass der Beschwerdeführer sie zu Protokoll eines der beiden vorgenannten Gerichte erklärt. Praktisch bedeutsam sind folgende Beschwerdemöglichkeiten (§ 69 g FGG)