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Überarbeitung des Rechts der rechtlichen Betreuung

In die seit längerem diskutierte Überarbeitung des Rechts der rechtlichen Betreuung ist Bewegung gekommen und zwar, wie könnte es gegenwärtig anders sein, vor allem in Bezug auf die mit diesem Rechtsinstitut verbundenen Kosten.
Der Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder am 12./13.06.03 lag deshalb eine Beschlussvorlage vor, in der von der Abrechnung der Betreuervergütungen nach Zeitaufwand auf pauschalierte Vergütungen übergegangen werden soll, natürlich mit dem Ziel, dadurch Einspareffekte zu erzielen.

Die Vorlage hatte folgenden Inhalt:

Zukünftig sollen die beruflich tätigen Betreuer nur noch eine Vergütung in Form von Fallpauschalen erhalten, die sich ausschließlich am Aufenthaltsort der zu betreuenden Person und an der Dauer der Betreuung orientieren.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.

Die Pauschalen ergeben sich aus der Höhe der Stundensätze nach dem BVormVG und nachstehenden Multiplikatoren:

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