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Überarbeitung des Rechts der rechtlichen BetreuungIn die seit längerem
diskutierte Überarbeitung des Rechts der rechtlichen Betreuung ist
Bewegung gekommen und zwar, wie könnte es gegenwärtig anders
sein, vor allem in Bezug auf die mit diesem Rechtsinstitut verbundenen
Kosten.
Der Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder am 12./13.06.03 lag deshalb eine Beschlussvorlage vor, in der von der Abrechnung der Betreuervergütungen nach Zeitaufwand auf pauschalierte Vergütungen übergegangen werden soll, natürlich mit dem Ziel, dadurch Einspareffekte zu erzielen. Die Vorlage hatte folgenden Inhalt: Zukünftig sollen die
beruflich tätigen Betreuer nur noch eine Vergütung in Form von
Fallpauschalen erhalten, die sich ausschließlich am Aufenthaltsort
der zu betreuenden Person und an der Dauer der Betreuung orientieren.
Die Pauschalen ergeben sich
aus der Höhe der Stundensätze nach dem BVormVG und nachstehenden
Multiplikatoren:
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