Gem. § 573c
BGB kann der Betreute, wenn er die Wohnung aufgeben will, mit einer Kündigungsfrist
von drei Monaten kündigen und zwar unabhängig davon, wie lange
das Mietverhältnis schon besteht. Dies gilt zunächst, wenn der
Mietvertrag nach dem 31.8.2001 - nach dem "neuen" Mietrecht - abgeschlossen
worden ist. Nach altem Mietrecht verlängerte sich die gesetzliche