Gem. § 573c BGB kann der Betreute, wenn er die Wohnung aufgeben will, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen und zwar unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Dies gilt zunächst, wenn derUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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