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Welche Besonderheiten gelten für Betreuungen in den neuen Bundesländern?

Die Vergütung von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern, die in den neuen Bundesländern ihren Wohn- oder Betriebssitz haben, liegt um 10% unter den in den alten Bundesländern geltenden Vergütungssätzen (Art. 4 BtÄndG).
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