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Das KostenrechtsänderungsgesetzDas Kostenrechtsänderungsgesetz,
das am 1.7.2004 in Kraft trat, führte zu folgenden Rechtsänderungen
im Bereich des Vergügungsrechts der Betreuer (§§ 1835ff
BGB):
§ 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB Durch die Verweisung auf
das Justizvergütungs - und Entschädigungsgesetz wurde Kilometerpauschale
bei Benutzung eines privaten PKW für Fahrten ab dem 1.7.2004 von 0,27
EUR auf 0,30 EUR erhöht - und zwar ohne Kilometerbegrenzung.
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