Ersatz von Fahrtkosten
Insbesondere dann, wenn
Verwandte zum Betreuer bestellt worden sind, entsteht immer wieder die
Notwendigkeit, auch längere Strecken zurückzulegen um den Betreuten
zu besuchen. Hier stellt sich die Frage, ob die anfallenden Fahrtkosten
zu ersetzen sind. Grundsätzlich sind Aufwendungen, die zur Führung
der Betreuung erforderlich sind, zu ersetzen.
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