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Ersatz von Fahrtkosten

Insbesondere dann, wenn Verwandte zum Betreuer bestellt worden sind, entsteht immer wieder die Notwendigkeit, auch längere Strecken zurückzulegen um den Betreuten zu besuchen. Hier stellt sich die Frage, ob die anfallenden Fahrtkosten zu ersetzen sind. Grundsätzlich sind Aufwendungen, die zur Führung der Betreuung erforderlich sind, zu ersetzen. Grundsätzlich werden Aufwendungen des Ehrenamtlichen Betreuers ersetzt. Sind Fahrten aufgrund einer größeren Entfernung notwendig und war der Besuch auch erforderlich, so sind die Kosten zu ersetzen. Dies betrifft auch regelmäßige Besuche, sofern diese nicht übermäßig häufig und somit nicht
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