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Ersatz von FahrtkostenInsbesondere dann, wenn
Verwandte zum Betreuer bestellt worden sind, entsteht immer wieder die
Notwendigkeit, auch längere Strecken zurückzulegen um den Betreuten
zu besuchen. Hier stellt sich die Frage, ob die anfallenden Fahrtkosten
zu ersetzen sind. Grundsätzlich sind Aufwendungen, die zur Führung
der Betreuung erforderlich sind, zu ersetzen. Grundsätzlich werden
Aufwendungen des Ehrenamtlichen
Betreuers ersetzt. Sind Fahrten aufgrund einer größeren
Entfernung notwendig und war der Besuch auch erforderlich, so sind die
Kosten zu ersetzen. Dies betrifft auch regelmäßige Besuche,
sofern diese nicht übermäßig häufig und somit nicht
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