Zur Überwachung eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten kann eine Kontrollbetreuung (Vollmachtsüberwachungsbetreuung) eingerichtet werden. Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, die Rechte des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten geltend zu machen, insbesondere sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte seine Stellung gegenüber dem Betreuten nicht missbraucht. Dazu kann der Kontrollbetreuer vom Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaft verlangen und die Vorsorgevollmacht notfalls auch widerrufen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.