Wenn der Bewohner eines Heimes in Folge einer geistig / psychischen Erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, so können die Voraussetzungen für die EinrichtungUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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