1. Verhängung einer " Ausgangssperre " in einem offen geführten Heim gegen einen Bewohner, der Bestimmungen der Hausordnung oder Anordnungen des Heimpersonals zuwiderhandelt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.