AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Die Bedeutung der Grundrechte

Nach Art. 1 GrundG kommen jedem Menschen " unverletzliche und unveräußerliche " Menschenrechte zu, die dann im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes näher ausgeführt werden. Unveräußerlich bedeutet, dass der jeweilige Grundrechtsträger auf diese Rechte nicht, vor allem nicht durch eine vertragliche Vereinbarung, wirksam verzichten kann. Eine Einschränkung ist, so weit das Grundgesetz es selbst erlaubt, nur durch Gesetz möglich.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben