|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |GRUNDSICHERUNGSRENTE|
Eine Beispielrechnung
Die 80-jährige geschiedene Betreute lebt im Pflegeheim. Sie ist schwerbehindert. Ihr Renteneinkommen beläuft sich auf 300 €; in Pflegestufe III erhält sie monatliches Pflegegeld von 1482 €. Gegen den geschiedenen Ehemann besteht ein Unterhaltsanspruch von 180 €. Der 50 Jahre alte ledige Sohn verdient monatlich 2300 € netto. Die Heimkosten betragen 3700 € monatlich.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück