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Eine BeispielrechnungDie 80-jährige
geschiedene Betreute lebt im Pflegeheim. Sie ist schwerbehindert. Ihr Renteneinkommen
beläuft sich auf 300 €; in Pflegestufe III erhält sie monatliches
Pflegegeld von 1510 €. Gegen den geschiedenen Ehemann besteht ein
Unterhaltsanspruch von 180 €. Der 50 Jahre alte ledige Sohn verdient
monatlich 2300 € netto. Die Heimkosten betragen 3700 € monatlich.
Es ergibt sich folgende Rechnung:
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