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GrundsicherungsgesetzDurch das am 1.1.2003
in Kraft getretene Grundsicherungsgesetz ergeben sich wesentliche Änderungen
in der Einkommenssituation zahlreicher Betreuter. Aufgabe der Betreuer
ist es zunächst, zu überprüfen, ob Ansprüche nach dem
neuen Gesetz bestehen könnten und entsprechende Anträge zustellen.
Das Landratsamt Böblingen hat hierzu sehr anschauliche Richtlinien erstellt, die Anwaltonline nachstehend mit freundl. Genehmigung dieser Behörde veröffentlicht. |