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Grundsicherungsgesetz

Durch das am 1.1.2003 in Kraft getretene Grundsicherungsgesetz ergeben sich wesentliche Änderungen in der Einkommenssituation zahlreicher Betreuter. Aufgabe der Betreuer ist es zunächst, zu überprüfen, ob Ansprüche nach dem neuen Gesetz bestehen könnten und entsprechende Anträge zustellen.

Das Landratsamt Böblingen hat hierzu sehr anschauliche Richtlinien erstellt, die Anwaltonline nachstehend mit freundl. Genehmigung dieser Behörde veröffentlicht.

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