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AntragstellungAnspruchsberechtigte Personen,
die eine Rente wegen Alter oder unbefristeter voller Erwerbsminderung (früher:
Erwerbsunfähigkeit) erhalten und deren Einkommen aus dieser Rente
unter 844,- € liegt, werden ab Mitte Oktober von ihrem Rententräger
über die Ansprüche nach dem GSiG informiert und erhalten gleichzeitig
einen Antrag zugeschickt. Diese Personen müssen also nicht bereits
im Vorfeld einen separaten Antrag stellen, sondern sollen warten, bis sie
Post vom Rententräger erhalten. Nur wenn sie bis Mitte Januar kein
Schreiben vom Rententräger erhalten haben, soll zur Fristwahrung ein
Antrag gestellt werden (Grundsicherung wird immer rückwirkend zum
1. des Monats der Antragstellung gewährt).
Achtung: Da die Rententräger keine Möglichkeit haben, die Beträge mehrerer Renten an eine Person zu addieren, also immer nur die Werte der einzelnen Renten erfassen können, werden viele Personen, die mehrere Renten gleichzeitig beziehen, mehrfach angeschrieben. Bei Addition dieser Renten würde deren Einkommen über dem Grenzwert von 844,- € liegen, so dass eigentlich keine Information hätte verschickt werden dürfen. Diese Personen sollten möglichst gleich dahingehend informiert werden, dass ihr Antrag auf Grundsicherung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, so dass ggf. gar kein Antrag gestellt wird. |