Durch die Genehmigungspflicht für unterbringungsähnliche (= freiheitsbeschränkende) Maßnahmen soll das Recht des Betreuten auf körperliche Freiheit auch unterhalb der Schwelle der geschlossenen Unterbringung geschützt werden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.