|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |GESCHLOSSENE EINRICHTUNG|
Unterbringungsähnliche Maßnahmen
Durch die Genehmigungspflicht für unterbringungsähnliche (= freiheitsbeschränkende) Maßnahmen soll das Recht des Betreuten auf körperliche Freiheit auch unterhalb der Schwelle der geschlossenen Unterbringung geschützt werden.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück