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Wie, wenn der Betreute sich gegen Unterbringungsmaßnahmen sperrt?
Die folgenden Ausführungen betreffen nur die Unterbringung eines Betroffenen nach den Vorschriften des Betreuungsrechts. Die sog. öffentlich - rechtliche Unterbringung richtet sich nach den Unterbringungsgesetzen der einzelnen Bundesländer, die unterschiedliche Regelungen enthalten, vor allem auch hinsichtlich der Zuständigkeit der Unterbringungsbehörden.

Häufig kommt es vor, dass Betreute Unterbringungsmaßnahmen kategorisch ablehnen und Widerstand dagegen leisten: