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Welche Voraussetzungen müssen für die Genehmigungspflicht vorliegen?
Vielfach ist es notwendig, desorientierte Betreute in der Ausübung ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, um sie vor Gefahren, etwa vor Stürzen aus Bett oder Stuhl oder den gefährlichen Folgen des Sich-Verlaufens zu schützen. Die dazu angewandten mechanischen, medikamentösen oder sonstigen Mittel muss das Vormundschaftsgericht genehmigen.(§ 1906 Abs. 4 BGB) Dabei ist wesentlich: