|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |FREIHEITSEINSCHRÄNKUNG|
Welche Mittel der Freiheitseinschränkung kommen in der Praxis vor?
Mechanische Mittel
Anbringen eines Bettgitters
Fixieren im Bett mittels Gurt.
Anbringen eines vom Betreuten nicht zu öffnenden Gurtes oder Stecktischs am Stuhl.
Zeitweiliges Abschließen der Zimmertüre (Ständiges Abschließen müsste als geschlossene Unterbringung angesehen werden).
Abschließen der Fenster im Zimmer des Betreuten, soweit diese im Erdgeschoss liegt. Das Abschließen höher gelegener Fenster dürfte keine Freiheitseinschränkung darstellen, weil solche Fenster nicht zum Verlassen des Raumes geeignet sind.
Feststellen des Rollstuhls mit Bremsklötzen.

Medikamentöse Mittel
Psychopharmaka und Neuroleptika

Sonstige Mittel
Elektronische Bewegungskontrollen durch einen an der Kleidung des Betreuten angebrachten Chip. Manche Vormundschaftsgerichte versagen dabei die Genehmigung, weil die Maßnahme gegen die Menschenwürde des Betreuten verstoße.