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Der EURO - die wichtigsten Werte im Betreuungsrecht!Mit der Einführung
des Euro ab 1.1.2002 haben sich viele Werte geändert, die im Betreuungsrecht
eine Rolle spielen. Die bisherigen gesetzlich geregelten DM - Beträge
wurden dabei nicht einfach durch 1,95583 dividiert; sie sind vielmehr gesetzlich
neu festgesetzt und dabei meist gerundet worden. Wichtig ist aber, dass
alle Vorgänge, auf die noch die bis zum 31.12.2001 geltenden DM -
Werte anzuwenden sind, nach dem 1.1.2002 auf den exakten Eurobetrag umgerechnet
werden mussten!
Eine umfassende Darstellung der neuen Eurowerte ist in einem Beitrag von Deinert in BtPRAX 2001, 193 FF enthalten. Die für die praktische Arbeit des Betreuers wichtigsten Werte sind folgende:
o 2.500 DM / 1.279 Euro o 4.500 DM / 2.301 Euro o 8.000 DM / 4.091 Euro o 1.200 DM / 614 Euro (Ehegattenzuschlag) o 500 DM / 256 Euro (Kinderzuschlag) o 1.612 DM / 824 Euro (Einkommensfreibetrag) |